Herr Schwarz will Kinder abschieben

Der Amtsdirektor vom BFA Burgenland ereifert sich gegen Beschwerden, die er offensichtlich persönlich auffasst, mit negativem Bescheid gegen eine Familie, die bereits seit 10 Jahren subsidiären Schutz hat, den er entziehen möchte und stattdessen in die Heimat abschieben will. Kindern, die hier in Österreich geboren und aufgewachsen sind, will er vorhalten, sie hätten sich nicht sozial zu verfestigen gehabt, da sie ja damit rechnen mussten, dass ihren Eltern der Aufenthalt eines Tages abgesprochen wird.
Nicht nur, dass man geradezu von einem persönlich motiviertem Urteil sprechen kann, dass fern jeglicher Berücksichtigung von international anerkannten Kinderschutzrechten ausgesprochen wurde, sollte dieses auch jeder Mensch, der sich über solche Entscheidungen betroffen gemacht fühlt, persönlich in einem Schreiben bei Herrn Schwarz kundtun!

Regionaldirektion Burgenland
z. Hd. Amtsdirektor Schwarz
Neusiedler Straße 24-26
7000 Eisenstadt
BFA-RD-B-Einlaufstelle@bmi.gv.at

Eva Fahlbusch
Geschäftsführerin Vindex – Schutz und Asyl

 

Herr Schwarz will Kinder abschieben.
Ein Bericht von Michael Genner, Asyl in Not

Innenministerin Mikl-Leitner hat im Gespräch mit dem Kabarettisten Thomas Maurer gemeint: „Wenn ein Kind hier aufwächst und die Familie seit Jahren hier lebt, wird sie auch bei uns bleiben können.“ (Standard, 6./7.09.2014). Fälle, wo es (wie Thomas Maurer sagte), von Beamten „als kleiner Sieg verbucht wird, wenn er jemanden außer Landes schafft“, solle man ihr nennen. Nun, der Dame kann geholfen werden:

Im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), Regionaldirektion Burgenland, hat ein Amtsdirektor namens Schwarz einer seit zehn Jahren in Österreich ansässigen tschetschenischen Familie den subsidiären Schutz aberkannt, weil die Lage in ihrer Heimat angeblich besser geworden sei.

Die beiden Kinder (9 und 10 Jahre alt) leben seit ihrer Geburt in Österreich. Auch ihnen wurde (wie den Eltern) die Aufenthaltsberechtigung entzogen; es wurde gegen sie eine Rückkehrentscheidung getroffen und ihre Abschiebung für zulässig erklärt. Das 9jährige Mädchen ist behindert und besucht ein Sonderpädagogisches Zentrum; ihre Klassenlehrerin hat eine sehr lobende Schulnachricht ausgestellt. Der zehnjährige Bub geht in die Schule und hat ebenfalls gute Noten. Beide Kinder sprechen deutsch, haben österreichische Schulfreunde, Österreich ist ihr Lebensmittelpunkt.

Das Asylverfahren der Mutter, die erstmals 2010 einen Asylantrag aus eigenen Gründen gestellt hat, ist noch anhängig und wurde schon einmal vom Asylgerichtshof an Herrn Schwarz zurückverwiesen, was diesen mit Groll erfüllt zu haben scheint – vielleicht weil es für ihn mit Mehrarbeit verbunden war? Jedenfalls führte er in seinem Bescheid aus, „daß es gerade Ihrer Vertretung notorisch darauf ankommt, derartige Anträge zu stellen, um Verwirrung zu stiften um vor allem – wie hier – Asylverfahren aus der gesicherten Position des Subsidiär Schutzberechtigten zu verschleppen“.

Mit der „Vertretung“, wie unschwer zu erkennen, bin ich gemeint… Diese Taktik, so Schwarz, sei mir, da der Asylgerichtshof die Sache an ihn zurückverwies, „durchaus bravourös gelungen“… Zu den Kindern fällt Herrn Schwarz folgendes ein:

Subsidiärer Schutz sei „immer nur vorübergehend“. (Schon das ist falsch; befristet ist lediglich die Aufenthaltsberechtigung; diese wird aber im Regelfall verlängert. Aber weiter im Text: „Unter dem Aspekt dieser Unsicherheit“ sei es den Kindern „zuzumuten, dazu beizutragen, Ihr Leben so zu gestalten, daß keine nachhaltige Verankerung im Inland herbeigeführt wird, und somit an der Beseitigung von eventuellen Ausreisehindernissen mitzuwirken.“

Eine besondere Bindung zu Österreich könne nicht festgestellt werden. Auch ein Schulplatz und allfällige private Kontakte stellten keine unauflöslichen Bindungen dar. Die „Anbindungen und Verwurzelungen“ der Kinder in Tschetschenien, das sie nie betreten haben und wo sie niemanden kennen, seien „dort weitaus stärker verfestigt als in Österreich“.

Man muß sich das auf der Zunge zergehen lassen: Dieser Beamte verlangt von Flüchtlingen, die in Österreich zehn  Jahre lang zum Aufenthalt berechtigt waren, sie hätten sich in dieser Zeit möglichst nicht integrieren sollen. Er verlangt von Kindern (darunter einem schwerst behinderten, dessen Entwicklungsstörung nur durch Einbindung in ein soziales Netz allmählich überwunden werden kann) allen Ernstes, sie sollten  sich möglichst nicht nachhaltig verankern, sondern an ihrer eigenen Abschiebung mitwirken.

Dagegen habe ich Beschwerden an das Bundesverwaltungsgericht erhoben: Die Bescheide des BFA verstoßen gegen das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern und sind daher verfassungswidrig. Sie verstoßen auch gegen höchstgerichtliche Judikatur. Der Verfassungsgerichtshof hat in einem ähnlichen Fall festgestellt, daß die Ausweisung von Kindern in ein Land, wo sie nie gelebt haben, einen Akt der Willkür darstellt.

Überdies liegt es im öffentlichen Interesse, daß hier rechtmäßig lebende Menschen sich im Inland verankern. Und nicht etwa, wie Herr Schwarz es offenbar will, eine stets abschiebebereite Parallelgesellschaft bilden.

Ich erwarte, daß die rechtswidrigen Bescheide des BFA schleunigst behoben werden.
Und ich erwarte die rasche Entfernung des Herrn Schwarz aus diesem Amt.

Michael Genner
Obmann von Asyl in Not

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